Herzlich Willkommen auf den Internet-Seiten meiner Notarkanzlei im Herzen von Saarbrücken
Ich habe am 17. März 2018 das Amt des bisherigen Notars Justizrat Dr. Eberhard Klein in Saarbrücken als Notarin übernommen. Diese Notarstelle kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Seit 1945 wurde sie nacheinander von den Notaren Stein, Koßmann und Justizrat Dr. Klein geführt. Deren sämtliche Urkunden werden von mir verwahrt. Das Notariat befindet sich im Saarland im Herzen von Saarbrücken in der
Richard-Wagner-Straße 52 (Nähe Haus der Zukunft).
Ihre Notarin in Saarbrücken!
Notarin Dr. Fleur Groß-Denkinger, LL.M.Eur.
Auf den folgenden Seiten möchte ich Ihnen das Notariat, meine Mitarbeiter und mich vorstellen.
Außerdem möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick geben, für welche Tätigkeitsgebiete der Notar zuständig ist. Sie werden sehen: In einigen wichtigen Bereichen Ihres Lebens ist der Notar Ihr kompetenter Ansprechpartner und Berater in rechtlichen Belangen.
Was ist eigentlich ein Notar?
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Und wie das Gericht und der Rechtsanwalt Teil der Rechtspflege. Während jedoch der Richter Fälle entscheidet, in denen die Beteiligten nicht mehr zueinander finden konnten, und der Rechtsanwalt die Interessen einzig seines eigenen Mandanten vertreten muss, hilft der Notar allen Beteiligten bei der einvernehmlichen Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen. Und zwar absolut unparteilich und unabhängig. Und streng vertraulich.
Als Amtsträger ist der Notar insbesondere für Beurkundungen und Beglaubigungen zuständig. Notarielle Urkunden haben eine besondere Beweiskraft. Und durch die Beurkundung wird sichergestellt, dass die getroffenen Regelungen ausgewogen sind und keiner der Beteiligten benachteiligt wird.
À propos Beurkundung. Sie kennen das: Der Notar liest eine scheinbar endlos lange Urkunde in einer Ihnen unverständlichen Sprache vor. Und Sie stellen sich die Frage: Muss das denn sein? Nun: Der Notar ist eben auch ein Dolmetscher. Er hat zunächst Ihren bei der Besprechung geäußerten Willen in die juristische Fachsprache übersetzt, damit eindeutig und rechtlich abgesichert feststeht, was Sie festlegen möchten. Bei der Beurkundung übersetzt der Notar diese juristischen Floskeln wieder „ins Deutsche“ zurück, damit Sie überprüfen können, ob Ihr Wille richtig wiedergegeben worden ist. Und die abschließende Unterschrift des Notars unter der Urkunde ist dann eine Art Gütesiegel, das die Bedeutung der Urkunde bezeugt.
Das Berufsbild des Notars hat die Bundesnotarkammer hier ausführlich beschrieben.
Aktuelles
Frohe Weihnachten
Verbunden mit einem herzlichen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in diesem Jahr wünschen wir Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr. Im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Notariats, Notarin Dr. Fleur Groß-Denkinger
Auch Unternehmer können sterben!
Das klassische mittelständige Unternehmen ist geprägt von einer führenden Unternehmerpersönlichkeit. Bei ihr laufen die Prozesse zusammen, und sie trifft die letzte Entscheidung. Dieser Stellung im Unternehmen sind sich alle bewusst. Aber plötzlich ein tödlicher Unfall, eine schwere Krankheit – jeder kann ausfallen, auch Sie! Kinder, vielleicht sogar noch minderjährig, der…
Video-Beurkundung im Gesellschaftsrecht möglich
Der 1. August 2022 macht Neues möglich: Mit den neuen notariellen Online-Verfahren können im Gesellschaftsrecht Video-Beurkundungen und -beglaubigungen durchgeführt werden. Die bewährte notarielle Beratung bleibt erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Darlehen abbezahlt – und nun? Der richtige Umgang mit der Grundschuld
Ist ein Darlehen vollständig abbezahlt, bleibt die dafür eingetragene Grundschuld im Grundbuch bestehen – sie erlischt nicht automatisch. Für die Löschung ist eine beglaubigte Löschungsbewilligung der Bank sowie eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung des Eigentümers erforderlich. Handelt es sich um eine sogenannte Briefgrundschuld, muss zusätzlich der Original-Grundschuldbrief beim Grundbuchamt vorgelegt werden….
- Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag
- Übertragung von Immobilien
- Vereinbarung von Wohnungsrechten, Nießbrauch und anderen Dienstbarkeiten
- Bestellung und Löschung von Grundschulden und Hypotheken
- Aufteilung in Wohnungseigentum und Änderung der Teilungserklärung
- Erbauseinandersetzung und Vermächtniserfüllung
- Erbbaurecht
- Vermögensnachfolge und Schenkung
- Testament und Erbvertrag
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag
- Erbscheinsantrag
- Erbausschlagung
- Ehevertrag
- Partnerschaftsvereinbarung
- Trennungsvereinbarung
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Adoption
- Kindschaftsrecht
- General- und Vorsorgevollmacht
- Unternehmervollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Testament und Erbvertrag
- Neugründung
- Satzungsänderung
- Gesellschafterversammlungen
- Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
- Handelsregisteranmeldungen
- Umwandlung
- Unternehmensnachfolge
Sie möchten online beurkunden?
Weitere Informationen erhalten Sie hier
Sonstige notarielle Dienstleistungen
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Kopien
- Vereinsregisteranmeldungen
- Eidesstattliche Versicherungen
- Einsicht in das Grundbuch und Handelsregister
