Auch Unternehmer können sterben!

Das klassische mittelständige Unternehmen ist geprägt von einer führenden Unternehmerpersönlichkeit. Bei ihr laufen die Prozesse zusammen, und sie trifft die letzte Entscheidung. Dieser Stellung im Unternehmen sind sich alle bewusst.

 

Aber plötzlich ein tödlicher Unfall, eine schwere Krankheit – jeder kann ausfallen, auch Sie! Kinder, vielleicht sogar noch minderjährig, der Ehepartner wegen seines anderen Berufs nicht imstande, das Unternehmen fortzuführen…. Dies kommt Ihnen bekannt vor? Dann ist die Zeit zu handeln!

 

Denn an Ihrem Unternehmen hängen Existenzen, natürlich Ihre eigene und die Ihrer Familie, aber auch die Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und etwaigen Mitgesellschafter und deren Familien. Wichtig ist, für einen unvorhergesehenen Ausfall von Ihnen einen Notfallkoffer bereitstehen zu haben, damit das Business weiterlaufen kann.

Dazu gehört zunächst, dass es weitere Personen im Betrieb gibt, die Entscheidungen treffen können, z. B. einen weiteren Geschäftsführer, einen Prokuristen oder einen Handlungsbevollmächtigten. Daneben ist es aber mindestens genauso wichtig, dass Sie durch Erteilung einer notariellen Generalvollmacht an eine Vertrauensperson jener ermöglichen, Ihre Gesellschafter- und Inhaberrechte auszuüben und auch in allen sonstigen vermögensrechtlichen Belangen handlungsfähig zu sein. Andernfalls blockieren Sie nicht nur Ihre Angehörigen, sondern auch Ihr gesamtes Unternehmen.

Schließlich gehört zum Notfallkoffer auch, dass Sie die Unternehmensnachfolge für den Fall Ihres Ablebens regeln. Denn andernfalls würde es zur gesetzlichen Erbfolge kommen, die in aller Regel auf eine Erbengemeinschaft hinauslaufen und zudem ein, oft langwieriges, Erbscheinsverfahren mit sich bringen würde. Welche testamentarischen Regelungen geeignet sind, hängt immer von der eigenen Lebenssituation ab; der Einzelfall ist genau zu betrachten, und diese Betrachtung ist hin und wieder auch einer Revision zu unterziehen, da sich die Lebensumstände ändern können. Und nicht zuletzt sind bei der Planung der Unternehmensnachfolge auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.

Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich, Vorsorge zu treffen, um Sie, Ihre Familie und Ihr Unternehmen zu schützen.